TEIL 1: ALLGEMEINE MIETBEDINGUNGEN DER EINRICHTUNG
ARTIKEL 1: ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
Die Reservierung wird mit der Vermieterin Jacquemin, Christine, Marie vereinbart
· Adresse (des Vermieters): rue Ladrie, 24 - 4630 Soumagne
· Telefon: +32 478/38 64 38
· E-Mail-Adresse: info.giteonclenicolas@gmail.com
· Bankkonto (des Vermieters): IBAN BE 47 0636 9883 1380
Bei dem Vertrag handelt es sich um einen touristischen Mietvertrag (oder auch: Saisonmietvertrag). Die Mietdauer stellt eine wesentliche Bedingung dar, ohne die der Vertrag nicht zustande gekommen wäre. Der Mieter kann seinen Hauptwohnsitz nicht im gemieteten Gebäude begründen.
Die Einrichtung umfasst 2 Unterkünfte mit einer Kapazität von jeweils 15 Personen.
Unterkunftsdetails 1: Gîte Chez Oncle Nicolas (kleine Gîte); Rue de l'Egalité 474; Kapazität für 6 Personen
Einzelheiten zur Unterkunft 2 Gîte Chez Oncle Nicolas (große Gîte); Rue de l'Egalité 472; Kapazität von 9 Personen
Der Mieter ist verpflichtet, die im Mietvertrag angegebene maximale Kapazität einzuhalten. Jeder Verstoß gegen diese Klausel kann auf Verschulden des Mieters zur fristlosen Kündigung dieses Vertrages führen, wobei der vom Vermieter endgültig erworbene Mietbetrag verbleibt.
Der Mieter muss am angegebenen Tag und zu den angegebenen Zeiten anreisen. Im Falle einer verspäteten oder verspäteten Ankunft muss der Mieter den Vermieter benachrichtigen.
Teilweise Vorauszahlung
Die Miete wird wirksam, wenn eine Anzahlung in Höhe von 50 % des Aufenthaltspreises geleistet wird:
· bei der Online-Buchung über das sichere Zahlungssystem (Stripe) eingezogen werden;
· Entweder zahlbar innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der elektronischen Reservierungsbestätigung (Voucher) auf die Bankverbindung des Vermieters.
Der Restbetrag des Aufenthalts (restliche 50 %) muss spätestens 1 Monat vor Anreise per Überweisung auf das Bankkonto des Vermieters bezahlt werden.
Jede Reservierung, die innerhalb von 15 Tagen vor dem Ankunftsdatum erfolgt, gilt als verspätet. In diesem Fall wird der Restbetrag des Aufenthalts nach Erhalt der elektronischen Reservierungsbestätigung (Voucher), also vor Beginn des Aufenthalts, auf das Bankkonto des Vermieters überwiesen.
Sofern im reservierten Angebot nicht anders angegeben, sind im Aufenthaltspreis nicht enthalten:
· Kaution: 300,00 € (dreihundert Euro)
· Bettlakenverleih: ***,** €/Person (Preis in Worten)
ARTIKEL 2 bis: DIE ANZAHLUNG
Die Kaution in Höhe von 300,00 € (dreihundert Euro) wird 1 Monat vor dem Aufenthalt per Überweisung auf das Bankkonto des Vermieters gezahlt oder bei Ankunft in bar hinterlegt.
Der Vermieter behält sich das Recht vor, den Zugang zur Einrichtung zu verweigern, wenn die Kaution nicht bezahlt wird.
Die Kaution wird innerhalb von 8 Tagen nach der Abreise zurückerstattet, sofern keine Schäden an der Unterkunft, den Nebengebäuden und den umliegenden Bereichen entstanden sind.
Die Kaution dient der Deckung sämtlicher Schulden, die der Mieter bei Rückgabe der Mietsache gegenüber dem Vermieter noch zu tragen hat.
Im Streitfall kann der Vermieter unter seiner Verantwortung die Kaution einbehalten, bis die Verantwortlichkeiten eindeutig geklärt sind.
Stellt sich heraus, dass der Mieter für die geforderten Beträge nicht haftet und die Kaution ganz oder teilweise zurückgezahlt werden muss, schuldet der Vermieter auf den endgültig zurückzuzahlenden Betrag Zinsen in gesetzlicher Höhe.
ARTIKEL 3: SOLIDARITÄT
Bei mehreren Mietern haftet die Person, die die Reservierung vorgenommen hat, für die Schulden und Forderungen aller Mieter.
ARTIKEL 4: ZAHLUNGSVERZUG
Wenn der Vermieter die Zahlungen nicht innerhalb der Frist erhält, kann er die Miete per Einschreiben oder E-Mail innerhalb von 8 Werktagen nach dem für die Zahlung vorgesehenen Datum stornieren.
Diese Klausel gilt nicht für verspätete Buchungen.
Jeder vom Mieter geschuldete Betrag, der 8 Werktage nach Fälligkeitsdatum nicht bezahlt wird, führt automatisch und ohne formelle Benachrichtigung zu Gunsten des Vermieters zu Zinsen in Höhe des gesetzlichen Satzes pro Monat ab Fälligkeitsdatum, den Zinsen für jeden Monat begann für den gesamten Monat fällig zu werden.
ARTIKEL 5: STORNIERUNGEN – VORZEITIGE ABREISE – NICHTERSCHEINUNG
a) Stornierung durch den Mieter
Jede Stornierung muss per Einschreiben oder E-Mail an den Vermieter erfolgen.
Es gelten die im elektronischen Bestellformular (Gutschein) festgelegten Stornobedingungen.
Im Falle höherer Gewalt (oder einer Handlung des Fürsten) für die eine oder andere Partei:
1. Der Zeitpunkt der Vertragserfüllung wird auf einen späteren, zwischen den Parteien zu vereinbarenden Zeitpunkt verschoben (Gutschein über einen Betrag in Höhe des Reservierungsbetrags, der von einem zukünftigen Aufenthalt abgezogen wird).
Kommt innerhalb eines Zeitraums von 18 Monaten keine Einigung zustande, werden die gezahlten Beträge vollständig an den Mieter zurückerstattet.
2.Der Vertrag wird im Einvernehmen beider Parteien aufgelöst und alle bereits vom Vermieter erhaltenen Beträge werden dem Mieter erstattet
b) Stornierung durch den Vermieter
Jede Stornierung muss per Einschreiben oder E-Mail mitgeteilt und an den Mieter gerichtet werden.
Es gelten die im elektronischen Bestellformular (Gutschein) festgelegten Stornobedingungen.
Im Falle höherer Gewalt (oder einer Handlung des Fürsten) für die eine oder andere Partei:
1. Der Zeitpunkt der Vertragserfüllung wird auf einen späteren, zwischen den Parteien zu vereinbarenden Zeitpunkt verschoben (Gutschein über einen Betrag in Höhe des Reservierungsbetrags, der von einem zukünftigen Aufenthalt abgezogen wird).
Kommt innerhalb eines Zeitraums von 18 Monaten keine Einigung zustande, werden die gezahlten Beträge vollständig an den Mieter zurückerstattet.
2. Der Vertrag wird im Einvernehmen beider Parteien aufgelöst und alle bereits vom Vermieter erhaltenen Beträge werden dem Mieter zurückerstattet
c) Vorzeitige Abreise
Die vorzeitige Abreise des Mieters führt nicht zu einer Rückerstattung, auch nicht teilweise, des Aufenthaltspreises.
d) Nichterscheinen des Mieters (No-Show)
Wenn der Mieter nicht innerhalb von 24 Stunden nach dem im Vertrag genannten Ankunftsdatum erscheint:
· die Reservierung wird automatisch ungültig;
· die Zahlungen verbleiben beim Vermieter, der sich das Recht vorbehält, den Restbetrag vom Mieter einzufordern;
·der Vermieter kann über sein Eigentum verfügen.
ARTIKEL 6: VERANTWORTLICHKEITEN – VERSICHERUNG
a) Feuerversicherung
Der Mieter muss für alle Schäden, die er am Gebäude und an den gemieteten Möbeln verursacht, durch die Feuerversicherung (Resort) gedeckt sein.
Der Mieter erklärt nach Prüfung, dass er für diese Risiken durch seine persönliche Feuerversicherung (Resortversicherung) abgesichert ist.
Im Falle eines Verstoßes verpflichtet sich der Mieter, spätestens am Tag des Betretens der Mietsache(n) einen Vertrag zur Absicherung dieses Risikos abzuschließen.
b) Familienhaftpflichtversicherung (Privatleben)
Der Mieter erklärt, dass er über eine Familienhaftpflichtversicherung (Privatlebensversicherung) verfügt.
Im Falle eines Verstoßes verpflichtet sich der Mieter, spätestens am Tag des Betretens der Mietsache(n) einen Vertrag zur Absicherung dieses Risikos abzuschließen.
ARTIKEL 7: HAUSTIERE
Haustiere sind nach ausdrücklicher Vereinbarung des Eigentümers erlaubt. Sie sind dem Vermieter anzuzeigen. Möglicherweise fällt ein Aufpreis an.
ARTIKEL 8: NUTZUNG UND BELEGUNG DER RÄUME
Der Mieter verpflichtet sich, sich respektvoll gegenüber den Bewohnern und der Umwelt im Allgemeinen (Fauna, Flora, verschiedene Geräte usw.) zu verhalten. Er nutzt die Mietsache bestimmungsgemäß sowie umsichtig und verantwortungsbewusst.
Der Mieter hat die Immobilie in dem Zustand zurückzugeben, in dem er sie erhalten hat. Er haftet für etwaige Verluste oder Schäden des Vermieters.
Ausgelassene Partys wie Studentenschlägereien, Höschenverbrennungen, Tanzpartys etc. sind nicht gestattet.
ARTIKEL 9: BESCHWERDEN
Jede Beschwerde muss innerhalb von 8 Tagen nach Ende des Aufenthalts per Einschreiben oder E-Mail an den Vermieter gerichtet werden. Belege müssen beigefügt werden.
In Ermangelung einer Vereinbarung zwischen den Parteien sind ausschließlich die Gerichte des Gerichtsbezirks des Ortes zuständig, an dem sich die Unterkunft befindet.
ARTIKEL 10: KONTROLLE DER REISENDEN
Der Vermieter ist gemäß dem Gesetz von 2007 berechtigt, die Identität aller Bewohner der Unterkunft zu überprüfen und aufzuzeichnen. Der Mieter muss einen gültigen Ausweis (Personalausweis oder Reisepass) vorlegen. Muss mit der CGT überprüft werden
ARTIKEL 11: ANNAHME DER ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, wird davon ausgegangen, dass der Mieter spätestens bei der Online-Buchung, bei der Zahlung der Anzahlung und/oder des Restbetrags des Aufenthalts oder bei der Übernahme der Unterkunft die genannten Bedingungen gelesen und alle Klauseln akzeptiert hat.